850.12
BVV
CH-BL
§ 2 Verordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge (BVV) - Gesuch um Bevorschussung (§§ 22 und 23 SHG)
§ 2 BVV · Gesuch um Bevorschussung (§§ 22 und 23 SHG)
1. Dem Gesuch um Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder sind beizulegen
a. * das rechtskräftige Urteil oder die rechtskräftige Genehmigung des Unterhaltsvertrages durch die Kindesschutzbehörde,
b. ein Nachweis der ausstehenden Unterhaltsbeiträge,
c. * eine Niederlassungsbescheinigung sowie die Niederlassungsbewilligung bei ausländischer Staatsangehörigkeit,
d. die letzte Steuererklärung sowie aktuelle Lohnbescheinigungen,
e. die unterschriftliche Kenntnisnahme des Übergangs der Unterhaltsforderung auf den Kanton.