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850.12 BVV CH-BL

§ 2 Verordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge (BVV) - Gesuch um Bevorschussung (§§ 22 und 23 SHG)

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§ 2 BVV · Gesuch um Bevorschussung (§§ 22 und 23 SHG)

1. Dem Gesuch um Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder sind beizulegen

a. * das rechtskräftige Urteil oder die rechtskräftige Genehmigung des Unterhaltsvertrages durch die Kindesschutzbehörde,

b. ein Nachweis der ausstehenden Unterhaltsbeiträge,

c. * eine Niederlassungsbescheinigung sowie die Niederlassungsbewilligung bei ausländischer Staatsangehörigkeit,

d. die letzte Steuererklärung sowie aktuelle Lohnbescheinigungen,

e. die unterschriftliche Kenntnisnahme des Übergangs der Unterhaltsforderung auf den Kanton.

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