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850.12 BVV CH-BL

§ 11 Verordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge (BVV) - Inkrafttreten

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§ 11 BVV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

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