850.12
BVV
CH-BL
§ 1 Verordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge (BVV) - Regelungsbereich und Vollzug
§ 1 BVV · Regelungsbereich und Vollzug
1. Diese Verordnung regelt den Vollzug des Sozialhilfegesetzes im Bereich Bevorschussung und Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge.
2. Der Vollzug obliegt dem Kantonalen Sozialamt.