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850.12 BVV CH-BL

§ 1 Verordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge (BVV) - Regelungsbereich und Vollzug

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§ 1 BVV · Regelungsbereich und Vollzug

1. Diese Verordnung regelt den Vollzug des Sozialhilfegesetzes im Bereich Bevorschussung und Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge.

2. Der Vollzug obliegt dem Kantonalen Sozialamt.

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