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850.11 SHVLSV CH-BL

§ 39 Sozialhilfeverordnung (SHV) - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 39 SHV · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 25. November 1997 über Art und Mass der Fürsorgeunterstützungen wird aufgehoben.

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