850.11
SHVLSV
CH-BL
§ 25c Sozialhilfeverordnung (SHV) - Kompetenzzentrum
Eingliederung
§ 25c SHV · Kompetenzzentrum
1. Das Amt ist Kompetenzzentrum für Eingliederungen. Es entscheidet über die Anerkennung von Integrationsprogrammen.
2. Es führt eine Internetplattform mit Informationen über geeignete Integrationsmassnahmen insbesondere hinsichtlich deren Inhalte, Zielgruppen und Kosten.
3. Der Kanton kann in Einzelbereichen direkt Leistungsvereinbarungen mit Dritten abschliessen.