850.11
SHVLSV
CH-BL
§ 23 Sozialhilfeverordnung (SHV) - Entschädigungen unter den Gemeinden (§ 4 Abs. 2 und § 31 Abs. 2 [SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art4))
Unterstützung - Besondere Bestimmungen
§ 23 SHV · Entschädigungen unter den Gemeinden (§ 4 Abs. 2 und § 31 Abs. 2 [SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art4))
1. Unterstützt eine Gemeinde eine Person, die in einer anderen basellandschaftlichen Gemeinde ihren Unterstützungswohnsitz hat, wird diese kostenpflichtig und entschädigt die entstandenen Kosten.