§ 21 Sozialhilfeverordnung (SHV) - Kantonale Entschädigungen an die Gemeinden für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich (§ 32 Abs. 3 [SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art32))
§ 21 SHV · Kantonale Entschädigungen an die Gemeinden für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich (§ 32 Abs. 3 [SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art32))
1. Der Kanton entschädigt die Gemeinden für die Kosten für die anerkannten Flüchtlinge und die Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung pauschal basierend auf der vom Bund ausgerichteten Globalpauschale 2 (GP2).
2. Der Kanton entschädigt die Gemeinden für die Kosten für Asylsuchende mit Ausweis N, vorläufig Aufgenommene mit Ausweis F und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung mit Ausweis S pauschal basierend auf der vom Bund ausgerichteten Globalpauschale 1a und 1b (GP1).
3. Die Weitergabe der Globalpauschalen erfolgt nach Abzug
a. des Anteils für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA);
b. der Kosten, die dem Kanton für Personen im Asylsystem in Rechnung gestellt werden, die noch nicht dem Kanton zugewiesen sind;
c. aussergewöhnlicher Kosten, die der Kanton übergeordnet für das Asylwesen trägt;
d. der Kosten, die dem Kanton im Zusammenhang mit Plausibilitätsprüfungen von Kostenvoranschlägen bei Zahnbehandlungen entstehen.
4. Die Weitergabe der Globalpauschalen nach den Abzügen gemäss Abs. 3 erfolgt wie folgt
a. 88 % fix pro zugewiesene Person;
b. 3,5 % aufgeteilt auf Personen über der Durchschnittsquote;
c. 1 %, jedoch maximal CHF 60.- pro Platz und Monat, aufgeteilt auf dem Bund oder Kanton zur Verfügung gestellte Erstaufnahmeplätze (EAP);
d. 4 % aufgeteilt auf besondere Fälle.
5. Die Berechnungen gemäss Abs. 4 erfolgen gestützt auf nachfolgende Formeln
a. 88 % Fixanteil = GP2 x 88 % / Personenbestand Status B und VA FL.
b. 88 % Fixanteil = GP1 x 88 % / Personenbestand Status N, VA und S.
c. 3,5 % variabler Anteil pro Person über der Durchschnittquote = (GP1 x 3,5 % + GP2 x 3,5 %) / Summe aller Personen über der Durchschnittsquote.
d. 1 % Anteil pro EAP = (GP1 x 1 % + GP2 x 1 %) / Anzahl EAP im Kanton.
e. 4 % Risikoanteil = GP1 x 4 % + GP2 x 4 %.
6. In der Formel bedeuten
a. GP2: Globalpauschale 2 vom Bund;
b. Status B: Personen mit einem positiven Asylentscheid;
c. VA FL: Personen mit einer vorläufigen Aufnahme als Flüchtling;
d. GP1: Globalpauschale 1 vom Bund, die sowohl die Globalpauschale 1a wie auch 1b beinhaltet;
e. Status N: Asylsuchende;
f. Status VA: Personen mit einer vorläufigen Aufnahme;
g. Status S: Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung;
h. Durchschnittsquote: Für die Berechnung der Durchschnittquote werden alle Personen gemäss § 2 Abs. 1 kAV berücksichtigt.
i. Personenbestand: Massgebend sind alle am letzten Tag des Monats anwesenden Personen.
j. EAP: dem Bund oder Kanton für die Unterbringung zur Verfügung gestellte Erstaufnahmeplätze.
7. Als besondere Fälle gemäss Abs. 4 Bst. d gelten
a. Personen, die nach den Kriterien vom Bund als «Medizinalfall» gemäss Art. 99a Abs. 3 Bst. f AsylG eingestuft werden;
b. Personen, die in einem Heim untergebracht werden müssen;
c. ehemalige unbegleitete minderjährige Asylsuchende mit besonderem Betreuungsbedarf bis zum Abschluss der Erstausbildung jedoch höchstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr;
d. unbegleitete minderjährige Asylsuchende, die vollumfänglich durch die Gemeinde betreut werden und sich nicht in durch den Kanton mitfinanzierten Strukturen befinden.
8. Die Ausrichtung der Pauschale erfolgt quartalsweise.
9. Korrekturen der Auszahlungen gemäss Abs. 8 erfolgen mit der ersten Auszahlung im Folgejahr.
10. Die Ausrichtung der Gelder für besondere Fälle gemäss Abs. 7 erfolgt 1-mal im Jahr anteilsmässig auf alle Fälle verteilt.
11. 3,5 % der Bundespauschalen verbleiben beim Kanton als Beitrag an die Kosten, die dem Kanton aufgrund der Führung der Erstaufnahmeheime entstehen.
12. Die Dauer der Entschädigung richtet sich nach der Dauer der erhaltenen Bundesgelder.
13. Die festgelegte Aufteilung der Globalpauschalen gemäss Abs. 4 und 11 wird in regelmässigen Abständen überprüft und an veränderte Entwicklungen angepasst.