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850.11 SHVLSV CH-BL

§ 10 Sozialhilfeverordnung (SHV) - Mass des Grundbedarfs ohne Haushalt (§ 6 Abs. 2 [SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art6))

Unterstützung - Umfang und Mass der Unterstützung
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§ 10 SHV · Mass des Grundbedarfs ohne Haushalt (§ 6 Abs. 2 [SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art6))

1. Bei Personen in einem Heim, in einer Klinik oder in einer ähnlichen Einrichtung richtet sich das Mass der Unterstützungen an die Aufwendungen für den Grundbedarf nach den aktuellen Bedürfnissen der unterstützten Person und beträgt monatlich höchstens CHF 383.-.

2. Bei bedürftigen Personen, die keinen Unterstützungswohnsitz und keinen Aufenthaltsort haben, sowie bei Personen, die sich gemäss § 21 SHG in einer stationären Therapie befinden, richtet sich das Mass der Unterstützung an die Aufwendungen für den Grundbedarf nach deren aktuellen Bedürfnissen.

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