Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
850.11 SHVLSV CH-BL

§ 1 Sozialhilfeverordnung (SHV) - Regelungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (48 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 SHV · Regelungsbereich

1. Diese Verordnung regelt den Vollzug des Sozialhilfegesetzes in den Bereichen Beratung, Unterstützung und Eingliederung bedürftiger Personen.

2. Sie findet auch Anwendung auf Personen, die der Asylgesetzgebung unterstehen und eine Aufenthaltsbewilligung haben (anerkannte Flüchtlinge und Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung).

Sozialhilfeverordnung (SHV) - Regelungsbereich § 2 SHV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →