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§ 9 Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen (Mietzinsbeitragsgesetz, MBG) - Anerkannte Ausgaben

Berechnungsgrundlagen
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§ 9 Mietzinsbeitragsgesetz, MBG · Anerkannte Ausgaben

1. Die anerkannten Ausgaben der Unterstützungseinheit setzen sich zusammen aus

a. den Aufwendungen für den allgemeinen Lebensbedarf;

b. den effektiven Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, maximal bis zu den regionalen Durchschnittsprämien;

c. den effektiven Kosten für familienexterne Kinderbetreuung;

d. den AHV-Beiträgen für Nichterwerbstätige;

e. sonstigen wiederkehrenden notwendigen Ausgaben.

2. Der Regierungsrat regelt das Nähere.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

2A.244/2001 (Art. 9 VWBG)
Canton v. Administrative Court (Repayment of Housing Aid)
Gemeinden oder anderen öffentlichrechtlichen Korporationen in einem bestimmten Rahmen an die Kantonsleistung angerechnet werden ( Art. 9 VWBG ). Die Leistungen des Kantons können nicht nur in bar, sondern auch in anderer Form erbracht werden ( Art. 10 VWBG ); im Übrigen