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CH-BL
§ 9 Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen (Mietzinsbeitragsgesetz, MBG) - Anerkannte Ausgaben
Berechnungsgrundlagen
§ 9 Mietzinsbeitragsgesetz, MBG · Anerkannte Ausgaben
1. Die anerkannten Ausgaben der Unterstützungseinheit setzen sich zusammen aus
a. den Aufwendungen für den allgemeinen Lebensbedarf;
b. den effektiven Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, maximal bis zu den regionalen Durchschnittsprämien;
c. den effektiven Kosten für familienexterne Kinderbetreuung;
d. den AHV-Beiträgen für Nichterwerbstätige;
e. sonstigen wiederkehrenden notwendigen Ausgaben.
2. Der Regierungsrat regelt das Nähere.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
2A.244/2001 (Art. 9 VWBG)
Canton v. Administrative Court (Repayment of Housing Aid)
Gemeinden oder anderen öffentlichrechtlichen Korporationen in einem bestimmten Rahmen an die Kantonsleistung angerechnet werden ( Art. 9 VWBG ). Die Leistungen des Kantons können nicht nur in bar, sondern auch in anderer Form erbracht werden ( Art. 10 VWBG ); im Übrigen