844
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CH-BL
§ 7 Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen (Mietzinsbeitragsgesetz, MBG) - Vermögensgrenze
Anspruchsvoraussetzungen
§ 7 Mietzinsbeitragsgesetz, MBG · Vermögensgrenze
1. Damit ein Anspruch auf Mietzinsbeiträge besteht, darf das Vermögen der Unterstützungseinheit die Vermögensgrenze nicht übersteigen.
2. Der Regierungsrat legt die Mindesthöhe der Vermögensgrenze fest.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
2A.244/2001 (Art. 7 Abs. 1 VWBG)
Canton v. Administrative Court (Repayment of Housing Aid)
VWBG, SR 844) vorgesehenen Finanzhilfen des Bundes setzen voraus, dass auch der betreffende Kanton eine eigene Leistung gewährt ( Art. 7 Abs. 1 VWBG ). Deren minimale Höhe wird in Art. 8 VWBG umschrieben, wobei Leistungen von Gemeinden oder anderen öffentlichrechtlichen Korpo