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844 MBGLCLLCCL CH-BL

§ 3 Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen (Mietzinsbeitragsgesetz, MBG) - Beitragsberechtigte

Anspruchsvoraussetzungen
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§ 3 Mietzinsbeitragsgesetz, MBG · Beitragsberechtigte

1. Beitragsberechtigt sind auf Gesuch hin Familien und Alleinerziehende mit mindestens 1 im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen oder in Erstausbildung stehenden Kind.

2. Beitragsberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung oder mit einem Ausweis F oder S.

3. Beitragsberechtigt ist, wer seit mindestens 2 Jahren im Kanton Wohnsitz hat.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VVGE.1991.92.Nr.39 · ow (Art. 3 VWBG)
Housing Improvement Grant Reconsideration Denied for Untimely Argument
I. Beschwerde beim Regierungsrat mit dem Begehren um Zusprache des nachgesuchten Beitrages. Dabei wurde die zu enge Auslegung von Art. 3 VWBG durch die Vorinstanz gerügt. Der Regierungsrat wies die Beschwerde ab, da aufgrund der massgebenden Bestimmungen des VWBG keine B