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CH-BL
§ 3 Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen (Mietzinsbeitragsgesetz, MBG) - Beitragsberechtigte
Anspruchsvoraussetzungen
§ 3 Mietzinsbeitragsgesetz, MBG · Beitragsberechtigte
1. Beitragsberechtigt sind auf Gesuch hin Familien und Alleinerziehende mit mindestens 1 im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen oder in Erstausbildung stehenden Kind.
2. Beitragsberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung oder mit einem Ausweis F oder S.
3. Beitragsberechtigt ist, wer seit mindestens 2 Jahren im Kanton Wohnsitz hat.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VVGE.1991.92.Nr.39 · ow (Art. 3 VWBG)
Housing Improvement Grant Reconsideration Denied for Untimely Argument
I. Beschwerde beim Regierungsrat mit dem Begehren um Zusprache des nachgesuchten Beitrages. Dabei wurde die zu enge Auslegung von Art. 3 VWBG durch die Vorinstanz gerügt. Der Regierungsrat wies die Beschwerde ab, da aufgrund der massgebenden Bestimmungen des VWBG keine B