Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
844 MBGLCLLCCL CH-BL

§ 11 Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen (Mietzinsbeitragsgesetz, MBG) - Verfügung und Rechtsmittel

Vollzugsbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 Mietzinsbeitragsgesetz, MBG · Verfügung und Rechtsmittel

1. Die Begründung, Aufhebung oder Änderung von Rechten und Pflichten aufgrund dieses Gesetzes erfolgt in Form von Verfügungen.

2. Erstinstanzliche Verfügungen der Gemeinden sind durch Einsprache anfechtbar.

← § 10 Mietzinsbeitragsgesetz, MBG Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen (Mietzinsbeitragsgesetz, MBG) - Zweck § 12 Mietzinsbeitragsgesetz, MBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →