842.11
WBFVRPCLRPE
CH-BL
§ 8 Verordnung über die Wohnbauförderung (Wohnbauförderungsverordnung, WBFV) - Gesuch um Zusicherung
Förderung des selbst genutzten Wohneigentums - Energieprämie
§ 8 Wohnbauförderungsverordnung, WBFV · Gesuch um Zusicherung
1. Ein Gesuch um Zusicherung einer Energieprämie ist rechtzeitig vor Inangriffnahme des Vorhabens und zusammen mit allen notwendigen Unterlagen beim Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) einzureichen.
2. Unvollständige Gesuche werden zurückgewiesen.
3. Die Zusicherung oder Ablehnung der Energieprämie erfolgt in Form einer Verfügung.