842.11
WBFVRPCLRPE
CH-BL
§ 7 Verordnung über die Wohnbauförderung (Wohnbauförderungsverordnung, WBFV) - Fördergegenstände
Förderung des selbst genutzten Wohneigentums - Energieprämie
§ 7 Wohnbauförderungsverordnung, WBFV · Fördergegenstände
1. Die Energieprämie wird für Fördergegenstände gemäss § 1 Abs. 1 Bst. a., b. und c Energieförderverordnung (EnFV BL) vom 15. Dezember 2009 ausgerichtet.
2. Die Bedingungen und Auflagen für Fördergegenstände gemäss EnFV BL sind einzuhalten.