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842.11 WBFVRPCLRPE CH-BL

§ 7 Verordnung über die Wohnbauförderung (Wohnbauförderungsverordnung, WBFV) - Fördergegenstände

Förderung des selbst genutzten Wohneigentums - Energieprämie
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§ 7 Wohnbauförderungsverordnung, WBFV · Fördergegenstände

1. Die Energieprämie wird für Fördergegenstände gemäss § 1 Abs. 1 Bst. a., b. und c Energieförderverordnung (EnFV BL) vom 15. Dezember 2009 ausgerichtet.

2. Die Bedingungen und Auflagen für Fördergegenstände gemäss EnFV BL sind einzuhalten.

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