842.11
WBFVRPCLRPE
CH-BL
§ 5 Verordnung über die Wohnbauförderung (Wohnbauförderungsverordnung, WBFV) - Höhe der Energieprämie
Förderung des selbst genutzten Wohneigentums - Energieprämie
§ 5 Wohnbauförderungsverordnung, WBFV · Höhe der Energieprämie
1. Die Energieprämie beträgt 20 % der massnahmenspezifisch eingesetzten Mittel bzw. maximal CHF 25'000.-.
2. Die Energieprämie wird mit einem Förderbeitrag nach kantonalem Energierecht kumuliert und darf mit diesem zusammen 50 % der massnahmenspezifisch eingesetzten Mittel nicht übersteigen.