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842.11 WBFVRPCLRPE CH-BL

§ 5 Verordnung über die Wohnbauförderung (Wohnbauförderungsverordnung, WBFV) - Höhe der Energieprämie

Förderung des selbst genutzten Wohneigentums - Energieprämie
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§ 5 Wohnbauförderungsverordnung, WBFV · Höhe der Energieprämie

1. Die Energieprämie beträgt 20 % der massnahmenspezifisch eingesetzten Mittel bzw. maximal CHF 25'000.-.

2. Die Energieprämie wird mit einem Förderbeitrag nach kantonalem Energierecht kumuliert und darf mit diesem zusammen 50 % der massnahmenspezifisch eingesetzten Mittel nicht übersteigen.

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