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842.11 WBFVRPCLRPE CH-BL

§ 4 Verordnung über die Wohnbauförderung (Wohnbauförderungsverordnung, WBFV) - Gesuch und Auszahlung

Förderung des selbst genutzten Wohneigentums - Bausparprämie
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§ 4 Wohnbauförderungsverordnung, WBFV · Gesuch und Auszahlung

1. Nach Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum ist beim KIGA Baselland ein Gesuch um Auszahlung der Bausparprämie zusammen mit den notwendigen Unterlagen einzureichen.

2. Die Gewährung oder Ablehnung der Bausparprämie erfolgt in Form einer Verfügung.

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