842.11
WBFVRPCLRPE
CH-BL
§ 22 Verordnung über die Wohnbauförderung (Wohnbauförderungsverordnung, WBFV) - Verfall
Förderung des altersgerechten Wohnens - Prämie für altersgerechte Umbauten
§ 22 Wohnbauförderungsverordnung, WBFV · Verfall
1. Zugesicherte Prämien für altersgerechte Umbauten verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die Auszahlung nicht innert 1 Jahr ab Zusicherung beim AfG eingetroffen ist.
2. In begründeten Fällen kann das AfG auf schriftlichen Antrag die Frist verlängern.