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842.11 WBFVRPCLRPE CH-BL

§ 22 Verordnung über die Wohnbauförderung (Wohnbauförderungsverordnung, WBFV) - Verfall

Förderung des altersgerechten Wohnens - Prämie für altersgerechte Umbauten
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§ 22 Wohnbauförderungsverordnung, WBFV · Verfall

1. Zugesicherte Prämien für altersgerechte Umbauten verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die Auszahlung nicht innert 1 Jahr ab Zusicherung beim AfG eingetroffen ist.

2. In begründeten Fällen kann das AfG auf schriftlichen Antrag die Frist verlängern.

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