842.11
WBFVRPCLRPE
CH-BL
§ 21 Verordnung über die Wohnbauförderung (Wohnbauförderungsverordnung, WBFV) - Gesuch um Auszahlung
Förderung des altersgerechten Wohnens - Prämie für altersgerechte Umbauten
§ 21 Wohnbauförderungsverordnung, WBFV · Gesuch um Auszahlung
1. Das AfG verfügt auf Gesuch hin die Auszahlung der Prämie für altersgerechte Umbauten, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind und die für die Auszahlung notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.
2. Auf Gesuch hin kann das AfG Akontozahlungen, entsprechend dem Projektfortschritt, leisten.