842.11
WBFVRPCLRPE
CH-BL
§ 19 Verordnung über die Wohnbauförderung (Wohnbauförderungsverordnung, WBFV) - Fördergegenstände
Förderung des altersgerechten Wohnens - Prämie für altersgerechte Umbauten
§ 19 Wohnbauförderungsverordnung, WBFV · Fördergegenstände
1. Die Prämie für altersgerechte Umbauten wird für Fördergegenstände in den folgenden Bereichen ausgerichtet
a. Gebäudeerschliessung Aussenraum;
b. Vertikale Erschliessung des Wohnraums;
c. Türen;
d. Toilette;
e. Badewanne;
f. Dusche.
2. Die Fördergegenstände gemäss Anhang 1 bilden einen integralen Bestandteil dieser Verordnung.