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842.11 WBFVRPCLRPE CH-BL

§ 19 Verordnung über die Wohnbauförderung (Wohnbauförderungsverordnung, WBFV) - Fördergegenstände

Förderung des altersgerechten Wohnens - Prämie für altersgerechte Umbauten
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§ 19 Wohnbauförderungsverordnung, WBFV · Fördergegenstände

1. Die Prämie für altersgerechte Umbauten wird für Fördergegenstände in den folgenden Bereichen ausgerichtet

a. Gebäudeerschliessung Aussenraum;

b. Vertikale Erschliessung des Wohnraums;

c. Türen;

d. Toilette;

e. Badewanne;

f. Dusche.

2. Die Fördergegenstände gemäss Anhang 1 bilden einen integralen Bestandteil dieser Verordnung.

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