842.11
WBFVRPCLRPE
CH-BL
§ 10 Verordnung über die Wohnbauförderung (Wohnbauförderungsverordnung, WBFV) - Verfall
Förderung des selbst genutzten Wohneigentums - Energieprämie
§ 10 Wohnbauförderungsverordnung, WBFV · Verfall
1. Zugesicherte Energieprämien verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die Auszahlung nicht innert 3 Jahren ab Zusicherung beim AUE eingetroffen ist.
2. In begründeten Fällen kann das AUE auf schriftlichen Antrag die Frist verlängern.