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842.11 WBFVRPCLRPE CH-BL

§ 10 Verordnung über die Wohnbauförderung (Wohnbauförderungsverordnung, WBFV) - Verfall

Förderung des selbst genutzten Wohneigentums - Energieprämie
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§ 10 Wohnbauförderungsverordnung, WBFV · Verfall

1. Zugesicherte Energieprämien verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die Auszahlung nicht innert 3 Jahren ab Zusicherung beim AUE eingetroffen ist.

2. In begründeten Fällen kann das AUE auf schriftlichen Antrag die Frist verlängern.

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