842.11
WBFVRPCLRPE
CH-BL
§ 1 Verordnung über die Wohnbauförderung (Wohnbauförderungsverordnung, WBFV) - Höhe der Bausparprämie
Förderung des selbst genutzten Wohneigentums - Bausparprämie
§ 1 Wohnbauförderungsverordnung, WBFV · Höhe der Bausparprämie
1. Die Bausparprämie beträgt 20 % der geäufneten Sparrücklagen bzw. maximal CHF 25'000.-.
2. Massgebend für die Berechnung der Bausparprämie ist die Höhe der Sparrücklagen zum Zeitpunkt der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags.
3. Liegen 2 Sparverträge vor, sind für die Berechnung der Bausparprämie die höheren Sparrücklagen massgebend.