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842.11 WBFVRPCLRPE CH-BL

§ 1 Verordnung über die Wohnbauförderung (Wohnbauförderungsverordnung, WBFV) - Höhe der Bausparprämie

Förderung des selbst genutzten Wohneigentums - Bausparprämie
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§ 1 Wohnbauförderungsverordnung, WBFV · Höhe der Bausparprämie

1. Die Bausparprämie beträgt 20 % der geäufneten Sparrücklagen bzw. maximal CHF 25'000.-.

2. Massgebend für die Berechnung der Bausparprämie ist die Höhe der Sparrücklagen zum Zeitpunkt der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrags.

3. Liegen 2 Sparverträge vor, sind für die Berechnung der Bausparprämie die höheren Sparrücklagen massgebend.

Verordnung über die Wohnbauförderung (Wohnbauförderungsverordnung, WBFV) - Höhe der Bausparprämie § 2 Wohnbauförderungsverordnung, WBFV →

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