Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
838 CH-BL

§ 28 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen - Finanzierung und Vollzug der Familienzulagen für Nichterwerbstätige

Finanzierung und Lastenausgleich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (44 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 28 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen · Finanzierung und Vollzug der Familienzulagen für Nichterwerbstätige

1. Die Familienzulagen für Nichterwerbstätige werden durch den Kanton finanziert.

2. Die kantonale Familienausgleichskasse wird mit dem Vollzug der Familienzulagen für Nichterwerbstätige beauftragt.

3. Der Kanton trägt die Vollzugskosten.

← § 27 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen Gegenstand § 29 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →