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838 CH-BL

§ 25 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen - Lastenausgleich

Finanzierung und Lastenausgleich
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§ 25 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen · Lastenausgleich

1. Unter den gemäss § 12 zugelassenen Familienausgleichskassen wird pro Kalenderjahr ein Lastenausgleich für die Familienzulagen gemäss § 2 durchgeführt.

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