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CH-BL
§ 25 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen - Lastenausgleich
Finanzierung und Lastenausgleich
§ 25 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen · Lastenausgleich
1. Unter den gemäss § 12 zugelassenen Familienausgleichskassen wird pro Kalenderjahr ein Lastenausgleich für die Familienzulagen gemäss § 2 durchgeführt.