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838.11 CH-BL

§ 6 Verordnung zum Einführungsgesetz vom 7. Mai 2009 zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG FamZV) - Inhalt des Kassenreglements

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§ 6 EG FamZV · Inhalt des Kassenreglements

1. Das Kassenreglement muss Bestimmungen enthalten über

a. den Sitz und den Zweck der Familienausgleichskasse;

b. die Zusammensetzung und Wahl des Kassenvorstandes;

c. die Aufgaben und Befugnisse des Kassenvorstandes;

d. die interne Kassenorganisation;

e. die Kassenrevision;

f. das Liquidationsverfahren;

g. allfällige weitere Aufgaben und Leistungen.

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