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838.11 CH-BL

§ 20 Verordnung zum Einführungsgesetz vom 7. Mai 2009 zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG FamZV) - Inkrafttreten

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§ 20 EG FamZV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

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