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838.11 CH-BL

§ 19 Verordnung zum Einführungsgesetz vom 7. Mai 2009 zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG FamZV) - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 19 EG FamZV · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 13. Dezember 2005 zum Familienzulagengesetz wird aufgehoben.

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