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AVLG
CH-BL
§ 2 Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung (AVLG) - Öffentliche Arbeitslosenkasse
Organisation
§ 2 AVLG · Öffentliche Arbeitslosenkasse
1. Der Kanton führt unter dem Namen Öffentliche Arbeitslosenkasse Basel-Landschaft eine öffentliche Arbeitslosenkasse.
2. Die Öffentliche Arbeitslosenkasse ist Teil des KIGA.