Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
837 AVLG CH-BL

§ 2 Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung (AVLG) - Öffentliche Arbeitslosenkasse

Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 AVLG · Öffentliche Arbeitslosenkasse

1. Der Kanton führt unter dem Namen Öffentliche Arbeitslosenkasse Basel-Landschaft eine öffentliche Arbeitslosenkasse.

2. Die Öffentliche Arbeitslosenkasse ist Teil des KIGA.

← § 1 AVLG Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung (AVLG) - Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit § 3 AVLG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →