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AVLG
CH-BL
§ 15 Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung (AVLG) - Zusätzliche kantonale Feiertage
Arbeitslosenversicherung
§ 15 AVLG · Zusätzliche kantonale Feiertage
1. Als weitere Feiertage im Sinne der Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung gelten die übrigen staatlich anerkannten Feiertage des Gesetzes vom 26. September 1968 über die öffentlichen Ruhetage.