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837.22 CH-BL

§ 4 Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der kantonalen Amtsstelle an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und die Logistik-Stelle für arbeitsmarktliche Massnahmen - Inkrafttreten

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§ 4 Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der kantonalen Amtsstelle an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und die Logistik-Stelle für arbeitsmarktliche Massnahmen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2004 in Kraft.

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