837.22
CH-BL
§ 4 Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der kantonalen Amtsstelle an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und die Logistik-Stelle für arbeitsmarktliche Massnahmen - Inkrafttreten
§ 4 Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der kantonalen Amtsstelle an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und die Logistik-Stelle für arbeitsmarktliche Massnahmen · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2004 in Kraft.