837.22
CH-BL
§ 1 Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der kantonalen Amtsstelle an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und die Logistik-Stelle für arbeitsmarktliche Massnahmen - Gegenstand
§ 1 Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der kantonalen Amtsstelle an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und die Logistik-Stelle für arbeitsmarktliche Massnahmen · Gegenstand
1. Diese Verordnung regelt die Übertragung von Aufgaben der kantonalen Amtsstelle an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und an die Logistik-Stelle für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM-Stelle) gemäss den Bundesbestimmungen über die Arbeitslosenversicherung.