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837.22 CH-BL

§ 1 Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der kantonalen Amtsstelle an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und die Logistik-Stelle für arbeitsmarktliche Massnahmen - Gegenstand

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§ 1 Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der kantonalen Amtsstelle an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und die Logistik-Stelle für arbeitsmarktliche Massnahmen · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt die Übertragung von Aufgaben der kantonalen Amtsstelle an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und an die Logistik-Stelle für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM-Stelle) gemäss den Bundesbestimmungen über die Arbeitslosenversicherung.

Gegenstand § 2 Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der kantonalen Amtsstelle an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und die Logistik-Stelle für arbeitsmarktliche Massnahmen →

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