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834 CH-BL

§ 3 Gesetz über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (Pensionskassengesetz) - Registrierung und Aufsicht

Basellandschaftliche Pensionskasse
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§ 3 Pensionskassengesetz · Registrierung und Aufsicht

1. Die BLPK ist im Register für berufliche Vorsorge des Kantons Basel-Landschaft eingetragen.

2. Sie untersteht der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel.

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