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834 CH-BL

§ 1 Gesetz über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (Pensionskassengesetz) - Rechtsform und Sitz

Basellandschaftliche Pensionskasse
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§ 1 Pensionskassengesetz · Rechtsform und Sitz

1. Unter dem Namen Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) besteht eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Liestal.

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