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834.3 CH-BL

§ 17 Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 17 Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt · Inkrafttreten

1. Dieses Dekret tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

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