834.3
CH-BL
§ 17 Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt - Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 17 Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt · Inkrafttreten
1. Dieses Dekret tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.