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834.3 CH-BL

§ 16 Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 16 Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Dekret vom 9. April 1979 über das Ruhegehalt der Mitglieder des Regierungsrates wird unter Vorbehalt von § 11, § 12 Absatz 1 Buchstabe a und § 12 Absatz 3 aufgehoben.

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