834.3
CH-BL
§ 16 Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt - Aufhebung bisherigen Rechts
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 16 Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Dekret vom 9. April 1979 über das Ruhegehalt der Mitglieder des Regierungsrates wird unter Vorbehalt von § 11, § 12 Absatz 1 Buchstabe a und § 12 Absatz 3 aufgehoben.