834.1
CH-BL
§ 25b Dekret über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (Pensionskassendekret) - Verwendung der aufgelösten Rückstellung für die Teuerungsanpassung
Übergangsbestimmungen für die Änderung vom 31. Mai 2018
§ 25b Pensionskassendekret · Verwendung der aufgelösten Rückstellung für die Teuerungsanpassung
1. Die am 31. Dezember 2018 bestehende Rückstellung für die Teuerungsanpassung wird zur Stärkung des Deckungsgrades eingesetzt.