Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
834.1 CH-BL

§ 25b Dekret über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (Pensionskassendekret) - Verwendung der aufgelösten Rückstellung für die Teuerungsanpassung

Übergangsbestimmungen für die Änderung vom 31. Mai 2018
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 25b Pensionskassendekret · Verwendung der aufgelösten Rückstellung für die Teuerungsanpassung

1. Die am 31. Dezember 2018 bestehende Rückstellung für die Teuerungsanpassung wird zur Stärkung des Deckungsgrades eingesetzt.

← § 25a Pensionskassendekret Dekret über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (Pensionskassendekret) - Berufliche Vorsorge für die Mitarbeitenden des Kantons § 26 Pensionskassendekret →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →