Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
834.1 CH-BL

§ 25a Dekret über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (Pensionskassendekret) - Aufteilung der Beiträge während der Abzahlung der Forderung der BLPK

Übergangsbestimmungen für die Änderung vom 31. Mai 2018
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 25a Pensionskassendekret · Aufteilung der Beiträge während der Abzahlung der Forderung der BLPK

1. In Abweichung von § 12 Abs. 2 Bst. a leisten während 16 Jahren ab Inkrafttreten der Änderung vom 31. Mai 2018 der Arbeitgebende 55 % und die Arbeitnehmenden 45 % der Sparbeiträge.

← § 25 Pensionskassendekret Dekret über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (Pensionskassendekret) - Berufliche Vorsorge für die Mitarbeitenden des Kantons § 25b Pensionskassendekret →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →