Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
834.1 CH-BL

§ 18 Dekret über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (Pensionskassendekret) - Leistungen der BLPK

Berufliche Vorsorge des Kantons
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 18 Pensionskassendekret · Leistungen der BLPK

1. Die Bestimmungen über die Leistungen werden vom Verwaltungsrat im Reglement geregelt.

2. Er regelt ebenfalls die Überführung der Leistungen aus dem Leistungsprimat in das Beitragsprimat.

← § 17 Pensionskassendekret Dekret über die berufliche Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse (Pensionskassendekret) - Berufliche Vorsorge für die Mitarbeitenden des Kantons § 20 Pensionskassendekret →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →