833.11
ELVOEL
CH-BL
§ 19d Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV (Ergänzungsleistungsverordnung, ELV BL) - Kosten für die Betreuung in Tages- oder Nachtstrukturen
Kosten für Kostenbeteiligungen, Zahnarzt, Ernährung und Kuren - Kosten für Hilfe und Betreuung wegen Alters, Hinterbliebenenschaft oder Behinderung
§ 19d Ergänzungsleistungsverordnung, ELV BL · Kosten für die Betreuung in Tages- oder Nachtstrukturen
1. Kosten für die Betreuung, die in Tages- oder Nachtstrukturen erbracht wird, werden nach Angemessenheit vergütet.