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833.11 ELVOEL CH-BL

§ 19d Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV (Ergänzungsleistungsverordnung, ELV BL) - Kosten für die Betreuung in Tages- oder Nachtstrukturen

Kosten für Kostenbeteiligungen, Zahnarzt, Ernährung und Kuren - Kosten für Hilfe und Betreuung wegen Alters, Hinterbliebenenschaft oder Behinderung
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§ 19d Ergänzungsleistungsverordnung, ELV BL · Kosten für die Betreuung in Tages- oder Nachtstrukturen

1. Kosten für die Betreuung, die in Tages- oder Nachtstrukturen erbracht wird, werden nach Angemessenheit vergütet.

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