833.11
ELVOEL
CH-BL
§ 19c Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV (Ergänzungsleistungsverordnung, ELV BL) - Betreuung durch andere Leistungserbringer
Kosten für Kostenbeteiligungen, Zahnarzt, Ernährung und Kuren - Kosten für Hilfe und Betreuung wegen Alters, Hinterbliebenenschaft oder Behinderung
§ 19c Ergänzungsleistungsverordnung, ELV BL · Betreuung durch andere Leistungserbringer
1. Wird die Betreuung gemäss § 19 durch einen anderen als in den §§ 19a oder 19b bezeichneten Leistungserbringer erbracht, werden die Kosten nach Angemessenheit vergütet.