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833.11 ELVOEL CH-BL

§ 19c Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV (Ergänzungsleistungsverordnung, ELV BL) - Betreuung durch andere Leistungserbringer

Kosten für Kostenbeteiligungen, Zahnarzt, Ernährung und Kuren - Kosten für Hilfe und Betreuung wegen Alters, Hinterbliebenenschaft oder Behinderung
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§ 19c Ergänzungsleistungsverordnung, ELV BL · Betreuung durch andere Leistungserbringer

1. Wird die Betreuung gemäss § 19 durch einen anderen als in den §§ 19a oder 19b bezeichneten Leistungserbringer erbracht, werden die Kosten nach Angemessenheit vergütet.

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