833.11
ELVOEL
CH-BL
§ 18 Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV (Ergänzungsleistungsverordnung, ELV BL) - Kosten für die Hilfe im Haushalt
Kosten für Kostenbeteiligungen, Zahnarzt, Ernährung und Kuren - Kosten für Hilfe und Betreuung wegen Alters, Hinterbliebenenschaft oder Behinderung
§ 18 Ergänzungsleistungsverordnung, ELV BL · Kosten für die Hilfe im Haushalt
1. Kosten für die Hilfe im Haushalt werden vergütet, wenn die Hilfe erbracht wird
a. * von einer direkt angestellten Person, die nicht im selben Haushalt wohnt;
b. * ...
c. * von einem anderen Leistungserbringer.
2. Die Vergütungen betragen pro Haushalt
a. * bis CHF 27.90 pro Stunde;
b. * ...
c. * ...
d. * höchstens CHF 5‘500.- pro Kalenderjahr.
3. ...
4. ...
5. ...
6. ...
7. ...