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833.11 ELVOEL CH-BL

§ 18 Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV (Ergänzungsleistungsverordnung, ELV BL) - Kosten für die Hilfe im Haushalt

Kosten für Kostenbeteiligungen, Zahnarzt, Ernährung und Kuren - Kosten für Hilfe und Betreuung wegen Alters, Hinterbliebenenschaft oder Behinderung
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§ 18 Ergänzungsleistungsverordnung, ELV BL · Kosten für die Hilfe im Haushalt

1. Kosten für die Hilfe im Haushalt werden vergütet, wenn die Hilfe erbracht wird

a. * von einer direkt angestellten Person, die nicht im selben Haushalt wohnt;

b. * ...

c. * von einem anderen Leistungserbringer.

2. Die Vergütungen betragen pro Haushalt

a. * bis CHF 27.90 pro Stunde;

b. * ...

c. * ...

d. * höchstens CHF 5‘500.- pro Kalenderjahr.

3. ...

4. ...

5. ...

6. ...

7. ...

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