Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
831 CH-BL

§ 5 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG - BL) - BL - Aufsicht des Bundes

Aufsicht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 EG AHVG/IVG - BL · Aufsicht des Bundes

1. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft, die Ausgleichskasse und die IV-Stelle erfüllen ihre Aufgaben unter direkter Aufsicht des Bundes, soweit sie nicht ihnen übertragene kantonale Aufgaben wahrnehmen.

← § 4 EG AHVG/IVG - BL Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG - BL) - BL - Rechtsform § 6 EG AHVG/IVG - BL →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →