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CH-BL
§ 4 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG - BL) - BL - Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft
§ 4 EG AHVG/IVG - BL · Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
1. Die Geschäftsleitung und das Personal sind Angestellte der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft.
2. Die Arbeitsverhältnisse sind privatrechtlicher Natur. Die Vorschriften des basellandschaftlichen Beamtenrechts über die Arbeitszeit, die Ferien, die Sozialleistungen und die Leistungen bei Militärdienst, Krankheit, Unfall und Schwangerschaft sind sinngemäss anwendbar. Das Weitere regelt die Verordnung.