Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
831 CH-BL

§ 17 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG - BL) - BL - Arbeitsverhältnis und Besitzstand

Übergangsbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 17 EG AHVG/IVG - BL · Arbeitsverhältnis und Besitzstand

1. Das Arbeitsverhältnis der bisherigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ausgleichskasse Basel-Landschaft wird mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes in ein Arbeitsverhältnis mit der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft nach den Bestimmungen dieses Gesetzes umgewandelt.

2. Mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bisherigen Regionalstelle für berufliche Eingliederung, die ab In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bei der IV-Stelle Basel-Landschaft weiterarbeiten, wird ein Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen dieses Gesetzes abgeschlossen.

3. In beiden Fällen bleibt der Besitzstand betragsmässig garantiert.

← § 16 EG AHVG/IVG - BL Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG - BL) - BL - Rechtsform § 18 EG AHVG/IVG - BL →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →