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831 CH-BL

§ 1 Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG - BL) - BL - Rechtsform

Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft
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§ 1 EG AHVG/IVG - BL · Rechtsform

1. Unter der Bezeichnung Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft besteht eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Binningen. Sie geniesst Steuerfreiheit.

2. Die Sozialversicherungsanstalt fasst die nachstehenden Versicherungsorgane in einer Verwaltungseinheit zusammen und bildet die kantonale Anlaufstelle. Sie besteht aus

a. * der Ausgleichskasse Basel-Landschaft und der Familienausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft gemäss § 12 des Einführungsgesetzes vom 7. Mai 2009 zum Bundesgesetz über die Familienzulagen;

b. der IV-Stelle Basel-Landschaft.

3. Die Sozialversicherungsanstalt betreibt einen Verwaltungsdienst.

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