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831.11 CH-BL

§ 7c Verordnung zum Einführungsgesetz über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG-BL) - Verwaltungskostenbeitrag der Arbeitnehmenden nicht beitragspflichtiger Arbeitgebender

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§ 7c EG AHVG/IVG-BL · Verwaltungskostenbeitrag der Arbeitnehmenden nicht beitragspflichtiger Arbeitgebender

1. Der Verwaltungskostenbeitrag der Arbeitnehmenden nicht beitragspflichtiger Arbeitgebender richtet sich nach § 7.

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