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824.1 CH-BL

§ 7 Dekret zum Bundesgesetz über die Heimarbeit - Inkrafttreten

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§ 7 Dekret zum Bundesgesetz über die Heimarbeit · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. § 4 bedarf der Genehmigung des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

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