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824.1 CH-BL

§ 6 Dekret zum Bundesgesetz über die Heimarbeit - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 6 Dekret zum Bundesgesetz über die Heimarbeit · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Der Regierungsratsbeschluss vom 17. März 1942 betreffend die Einführung des Bundesgesetzes über die Heimarbeit vom 12. Dezember 1940 und der zugehörigen bundesrätlichen Vollzugsverordnung vom 16. Dezember 1941 wird aufgehoben.

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