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824.1 CH-BL

§ 5 Dekret zum Bundesgesetz über die Heimarbeit - Strafverfolgung

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§ 5 Dekret zum Bundesgesetz über die Heimarbeit · Strafverfolgung

1. Widerhandlungen im Sinne der Strafbestimmungen des Heimarbeitsgesetzes werden nach den Vorschriften der Schweizerischen Strafprozessordnung verfolgt.

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