Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
824.1 CH-BL

§ 4 Dekret zum Bundesgesetz über die Heimarbeit - Gebühren

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Dekret zum Bundesgesetz über die Heimarbeit · Gebühren

1. Für Bewilligungen nach Artikel 7 Absatz 1 HArG wird eine Gebühr von 20-40 Fr. erhoben.

← § 3 Dekret zum Bundesgesetz über die Heimarbeit Zuständigkeit im allgemeinen § 5 Dekret zum Bundesgesetz über die Heimarbeit →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →