824.1
CH-BL
§ 4 Dekret zum Bundesgesetz über die Heimarbeit - Gebühren
§ 4 Dekret zum Bundesgesetz über die Heimarbeit · Gebühren
1. Für Bewilligungen nach Artikel 7 Absatz 1 HArG wird eine Gebühr von 20-40 Fr. erhoben.